Worum geht’s? Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Hotels, Pensionen, Campingplätze und Gaststätten, die Räume vermieten, nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen im erbschaftssteuerlichen Sinn. Danach wäre ein Beherbergungsbetrieb in einem Erbschafts- oder Schenkungsfall auf die nächste Generation nicht begünstigt. In der Branche hat das BFH-Urteil für erhebliche Verunsicherung gesorgt. (Mehr dazu erfahren Interessierte hier.)
Auf Initiative des DEHOGA hat der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Erik Schweickert nun für eine erfreulich klare und in der Sache positive Stellungnahme der Landesregierung gesorgt:
Finanz-Staatssekretärin Dr. Gisela Splett (Grüne) erklärte in ihrer Antwort auf Schweickerts Anfrage im Landtag, dass die Landesregierung durch das BFH-Urteil keinen Handlungsbedarf für die Finanzverwaltung sieht und damit auch keine drohende Schlechterstellung von Beherbergungsbetrieben bei der Erbschaftssteuer.
Was im Landtag zum Thema gesprochen wurde, erfahren Interessierte in diesem Video (Kapitelauswahl 00:16:36 | Schweickert Erik | FDP/DVP bzw. Filmsequenz 16:30 bis 20:49). Die FDP hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Der DEHOGA macht weiter Druck auf Bundes- und Landesebene. Um definitiv Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen, drängt der Verband auf eine gesetzliche Klarstellung, dass Beherbergungsbetriebe Betriebsvermögen und kein Verwaltungsvermögen sind.