Gestalten Sie mit dem DEHOGA die Zukunft des Gastgewerbes

DEHOGA Baden-Württemberg: Das sind 12.000 Gaststätten, Festwirte, Bars, Hotels, Imbissbuden, Kantinen, Bistros, Discos, Cafés, Pensionen, Eisdielen und Kneipen. 12.000 Mitgliedsbetriebe, keiner wie der andere – alle gemeinsam brauchen eine starke Stimme in der Politik und in der Öffentlichkeit. 

Je mehr Mitglieder der DEHOGA-Gemeinschaft angehören, desto mehr kann der Verband erreichen – für die Branche und speziell für Sie. Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen des Verbands und vom Austausch mit Kolleg:innen. Werden Sie Teil unserer einzigartigen DEHOGA-Familie!

Vorteile Ihrer DEHOGA-Mitgliedschaft

Kostenlose Rechtsberatung
Probleme bei Kontrollen? Fragen zum Pachtvertrag oder zur Konzession? Mitglieder werden in allen betrieblichen Rechtsfragen von unseren branchenerfahrenen Jurist:innen kostenlos beraten und vor dem Arbeitsgericht vertreten.

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DEHOGA-Servicecenter
Im Servicecenter stehen exklusiv & kostenlos für DEHOGA-Mitglieder viele hilfreiche Dokumente zum Download für ihren Betriebsalltag bereit: Arbeitsvertragsmuster, Merkblätter zu Rechtsfragen, Aushänge für Ihren Betrieb und mehr!

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Individuelle Betriebsberatung
Die Expert:innen beim DEHOGA sind zu 100% auf das Gastgewerbe spezialisiert. Ob Sie einen Betrieb gründen oder Unterstützung im Betrieb möchten, von der Kostenkontrolle bis zum digitalen Tools - wir sind für Sie da.

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Exklusive Sparvorteile
Unsere Partner - Ihre Sparvorteile! Durch Ihre Mitgliedschaft erhalte Sie exklusive Rabatte bei über 40 Partnern für Ihren Betrieb. Die Liste wird stetig erweitert - sparen Sie bei der GEMA, Teinacher und vielen weiteren Partnern des Verbands.

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Akademie

DEHOGA Akademie
Wann immer Sie wollen, wo immer Sie können: Die DEHOGA Akademie bietet Seminare zu über 100 Themen aus der Branche an, online oder vor Ort, für Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen. Für DEHOGA-Mitglieder vergünstigt oder kostenlos!

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Immer auf dem aktuellen Stand
Mit uns sind Sie immer auf dem Laufenden! Ob politische Entscheidung oder Gesetzesänderung - wir informieren Sie aktuell über den DEHOGA Newsletter, unsere Website, das DEHOGA Magazin und unsere Social-Media-Kanäle.

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...und das ist noch lange nicht alles! Wir unterstützen Sie bei der Vermarktung Ihres Betriebs.

Sie verwenden in Ihrem Betrieb
viele regionale Produkte?
Machen Sie mit bei "Schmeck den Süden"!

Sie bilden aus?
Werden Sie Teil unserer
Nachwuchs-Kampagne!

Weingenuss aus dem Ländle
gibt’s beim
Haus der Baden-Württemberger Weine!

Für Hoteliers:
Wir begleiten Sie auf dem Weg
zu Ihrer Sterne-Bewertung.

Frisch an Bord: Das sagen unsere neuen Mitglieder

"Ich bin DEHOGA-Mitglied geworden, weil der Verband so viele Möglichkeiten bietet: kostenloser Rechtsbeistand, Arbeitsverträge zum Download, Seminare an der Akademie... Es ist gut, wenn man eine solche Unterstützung zur Hand hat."

Name: Tanja Grün
Betrieb, Ort: Café Schlossblick, Kirchberg an der Jagst
Betriebsart: Café mit Übernachtungsmöglichkeit
Sitzplätze / Zimmer: 40 innen, 40 außen / 4 Zimmer, 10 Campingfässer
Mitarbeiter:innen: 1

Noch Fragen? Wir helfen weiter!

Wer kann Mitglied werden?

Der DEHOGA vertritt die Inhaberinnen und Inhaber aller gastgewerblichen Betriebsarten. Natürlich sind das Restaurants und Hotels, Mitglied im Verband sind aber auch beispielsweise Eiscafés, Bars, Diskotheken, Systemgastronomie- und Catering-Unternehmen. Gründerinnen und Gründer können in der Zeit vor der Betriebsübernahme schon Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.

Kann ich auch Mitglied werden, wenn ich noch keinen Betrieb habe?

Ja! Gründerinnen und Gründer können bereits in der Zeit vor der Übernahme und Eröffnung ihres Betriebs Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.

Die Existenzgründermitgliedschaft läuft 12 Monate und bis 31. Dezember 2025 beträgt der monatliche Beitrag 32,30€, zzgl. 2 € Medienumlage für das DEHOGA Magazin. Den Mitgliedsbeitrag können Sie als Betriebsausgabe voll steuerlich geltend machen. Eine Verbandsmitgliedschaft ist unverbindlich, Sie gehen kein Risiko ein.

Wählen Sie als Existenzgründer:in einfach im Online-Mitgliedsantrag bei der Art der Mitgliedschaft die Option „Ich habe noch keinen Betrieb“.

Weitere Informationen für Existenzgründer:innen finden Sie hier.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt davon ab, wie groß Ihr Betrieb ist, genauer gesagt, wie viele Mitarbeiter Sie haben. Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.

Die Existenzgründermitgliedschaft besteht bei Existenzgründer:innen in der Gründungsphase vor der Betriebsübernahme. Der Beitrag richtet sich stets nach Beitragsstufe 1 (seit dem 01.01.2025: 32,30 Euro). Die Beiträge sind für mindestens zwölf Monate zu entrichten.

Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotel, Gasthof, Pension, Hospiz o.ä.) zahlen neben vorstehenden Beiträgen eine Hotelumlage von 0,45 Euro pro Zimmer und Monat.

Die Mitgliedsbeiträge, die seit 01.01.2025 gültig sind, zeigt die folgende Übersicht:

Wie lange gilt die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft ist generell jederzeit kündbar, es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres. Bei Gewerbeabmeldungen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Existenzgründer, die noch keinen Betrieb führen, können auch erst einmal auf befristete Zeit dabei sein.

Gibt es eine persönliche Beratung zur Mitgliedschaft?

Sie wünschen eine persönliche Beratung zur Mitgliedschaft im DEHOGA Baden-Württemberg?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an: Tel. 0711/ 61988-81 

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die umfassenden Leistungen des Verbandes und Ihre Vorteile als DEHOGA-Mitglied!

Welche politischen Positionen vertritt der DEHOGA?

Der DEHOGA vertritt die Interessen und Anliegen des Gastgewerbes. Hier finden Sie die Positionen der Branche zu aktuellen politischen Themen.

Satzung und Beitragsordnung

Die ausführlichen Details zur Mitgliedschaft im DEHOGA lesen Sie in der Beitragsordnung und in der Satzung.

Die ab 01.01.2025 gültige Beitragsordnung finden Interessierte hier.

Werden Sie Mitglied!

Werden Sie Teil unserer starken DEHOGA-Gemeinschaften und nutzen Sie unsere Vorteile! 

Sie haben zwei Möglichkeiten, Mitglied zu werden:

1. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Vertrieb, und Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie direkt vor Ort.

oder

2. Füllen Sie den Online-Mitgliedsantrag selbst aus, bestätigen Sie Ihre E-Mail und schalten Sie den Servicebereich "Mein DEHOGA" frei.

Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich und übertragen sie verschlüsselt.

Sie möchten einen Betrieb gründen?

Gründer:innen können bereits vor der Übernahme und Eröffnung ihres Betriebs Mitglied sein und die Dienstleistungen des Verbandes vergünstigt nutzen.

Die Existenzgründermitgliedschaft läuft 12 Monate und bis 31. Dezember 2025 beträgt der monatliche Beitrag 32,30€, zzgl. 2 € Medienumlage für das DEHOGA Magazin. Den Mitgliedsbeitrag können Sie als Betriebsausgabe voll steuerlich geltend machen. Eine Verbandsmitgliedschaft ist unverbindlich.

Wählen Sie als Existenzgründer:in einfach im Online-Mitgliedsantrag bei der Art der Mitgliedschaft die Option „Ich habe noch keinen Betrieb“.

Zeigen Sie, dass Sie DEHOGA-Mitglied sind!

Bestellen Sie per E-Mail einen Aufkleber mit der Aufschrift "Mitglied im DEHOGA" für Ihren Betrieb.

Im Servicecenter können Mitglieder Signets für ihre Druckunterlagen (Speisekarte etc.) und ihre Homepage mit der Aufschrift "Mitglied im DEHOGA" herunterladen.

"Mitglied im DEHOGA" für Druckunterlagen im jpg-Format

"Mitglied im DEHOGA" für Druckunterlagen im PDF-Format

"Mitglied im DEHOGA" für Homepages im PDF-Format