Pflicht oder nicht?

E-Ladepunkte an Hotels: Was Hoteliers wissen müssen

Nach deutschem Recht muss ab 1. Januar 2025 jedes Nichtwohngebäude (z.B. Hotel, Gasthof, Restaurant) mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Im Mai hat die EU allerdings eine weitreichendere Richtlinie zum Thema beschlossen. Damit ist die gesetzliche Lage nicht eindeutig. Der DEHOGA Baden-Württemberg fasst den aktuellen Stand zusammen.

Was sagt das deutsche Gesetz?
Nach dem 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Das besagt das deutsche „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG von 2021, siehe § 10 Abs. 1). Ausnahmen gibt es für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Was sagt die EU-Richtlinie?
Im Mai 2024 wurde die EU-Richtlinie Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) beschlossen.

Für alle Nichtwohngebäude (Bestandsgebäude) mit mehr als 20 Autostellplätzen ist bis 1. Januar 2027 Folgendes vorgesehen:

  • die Errichtung mindestens eines Ladepunktes für jeden zehnten Autostellplatz oder einer Leitungsinfrastruktur für mind. 50 % der Autostellplätze und
  • die Bereitstellung von Fahrradstellplätzen, die mindestens 15 % der durchschnittlichen oder mindestens 10 % der gesamten Nutzerkapazität von Gebäuden ausmachen (vgl. Artikel 14 Abs. 2 EPBD).

Deutschland hat bis Ende Mai 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und kann selbst festlegen, wie die Ziele konkret erreicht werden sollen.

Was bedeutet das für Unternehmer:innen?  
Aktuell sollten Unternehmer:innen sich mit ihrer zuständigen Baubehörde zum weiteren Verfahren austauschen. Tipp: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, bis wann die Umsetzungsfrist gewährt wird, damit Ihnen kein Nachteil entsteht.

Es ist zu erwarten, dass das deutsche GEIG novelliert bzw. konkretisiert werden muss. Es muss geklärt werden, bis wann und wie die Pflichten für Unternehmen umgesetzt werden müssen.

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