Urheberrechtsgebühren 2024 für das Hotelfernsehen:

Einigung erzielt

Wichtige Information für Hoteliers: Die Urheberrechtsgebühren für das Hotelfernsehen für das Jahr 2024 stehen nun fest. Das berichtet der Hotelverband Deutschland (IHA).

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) / DEHOGA und die Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) bzw. GEMA haben sich für das Jahr 2024 hinsichtlich der Urheberrechtsgebühren für das Hotelfernsehen geeinigt.

Der reduzierte Vergütungssatz beträgt für DEHOGA-Mitglieder (netto) 8,15 Euro. Das heißt, DEHOGA-Mitglieder zahlen im Jahr 2024 pro Zimmer 20 Cent weniger als nach der ursprünglichen Vereinbarung vorgesehen wäre.

In den Jahren 2017 bis 2021 sowie im Jahr 2023 wurden BVMV/DEHOGA-Mitgliedern seitens der ZWF/GEMA höhere Mitgliedervergütungssätze und im Jahr 2022 ein niedrigerer Mitgliedervergütungssatz in Rechnung gestellt als vereinbart war. BVMV/DEHOGA haben hierzu mit der ZWF/GEMA eine Vereinbarung getroffen, um dies wirtschaftlich wieder auszugleichen.

Der reduzierte Vergütungssatz für BVMV/DEHOGA-Mitglieder hätte im Jahr 2024 nach der ursprünglichen Vereinbarung (netto) 8,35 Euro/Zimmer betragen; für Nichtmitglieder 10,44 Euro/Zimmer). 

Weitere Informationen auf der Website des Hotelverbands Deutschland (IHA).