Landesnichtraucherschutzgesetz: Novellierung geplant

Einschneidende Konsequenzen für das Gastgewerbe möglich

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant die Überarbeitung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG). Eine Verschärfung könnte zu einem strikten Rauchverbot führen und damit zur Zerstörung von Existenzen sowie weiteren Verboten und wieder mehr Bürokratie für einen Großteil des Gastgewerbes.

Im Normalfall erarbeitet zunächst das Ministerium einen Entwurf zu einem neuen Gesetz. Dieses Mal ist es anders: Zufallsbürger:innen sollen bei einer Bürgerbeteiligung ihr Meinungsbild abgeben, welche Bereiche im Landesnichtraucherschutzgesetz erneuert werden sollen. Welche das letztendlich sein werden, ist derzeit offen. Auf der aktuellen Agenda, über die die Zufallsbürger:innen debattieren, stehen Schlagworte wie Außengastronomie, Raucherlokale, Festzelte, Raucherräume, Clubs, Nachtleben, Public Viewing, Freizeitparks, Veranstaltungen und Shishabars. Fest steht: Ein striktes Rauchverbot könnte kommen. Ein Referentenentwurf ist für Herbst dieses Jahres angekündigt, das Inkrafttreten der Gesetzesneuerungen für das Frühjahr 2025.

Der DEHOGA Baden-Württemberg möchte das Rauchen ausdrücklich nicht verteidigen und zweifelt auch die Gesundheitsschäden nicht an. Wirtschaftliche Interessen haben in diesem Zusammenhang ebenfalls keinerlei Bedeutung für den Verband. Jeder Gast soll auch in Zukunft, wie bisher, rauchfrei konsumieren können. Dennoch möchte der DEHOGA für die Betriebe, dass sie weiter die Möglichkeit haben, sowohl rauchende Gäste als auch Nichtraucher zu empfangen und zu bewirten. So, wie es das aktuelle Gesetz, das dem Nichtraucherschutz dient, vorsieht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 einen Ausgleich zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen der gastronomischen Betriebe in Einklang gebracht und den Rahmen für das aktuelle Landesnichtraucherschutzgesetz geschaffen. Grundsätzlich geht es bei dem Gesetz um den Nichtraucherschutz, nicht um ein Rauchverbot. Dieser ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem aktuellen Landesnichtraucherschutzgesetz gewahrt. Geht es um den Schutz der Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch, so regelt dies die bundesweite Arbeitsstättenverordnung.

„Warum will die Landesregierung ein System ändern, das funktioniert?“
Der DEHOGA Baden-Württemberg sieht daher keine Notwendigkeit einer Veränderung, zumal Betriebe und Gäste die Regelungen angenommen haben. „Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum die Landesregierung dieses Thema aktuell auf die Tagesordnung hebt“, wundert sich Fritz Engelhardt. Der Vorsitzende des DEHOGA Baden-Württemberg weiter: „Die Betriebe haben zur Zeit ganz andere Sorgen. Sie brauchen ganz dringend Entlastungen, keine Verbote, die weitere Bürokratie nach sich ziehen.“ Auch die Gesetzgebung gibt vor, dass ein Gesetz nur dann geändert werden muss, wenn Bedarf besteht. Engelhardt: „Warum will die Landesregierung ein System ändern, das funktioniert?“ Mit Blick auf die bundesweite Cannabis-Legalisierung hält der Verband strengere Nichtraucher-Regelungen darüber hinaus für äußerst widersprüchlich.

Eine Verschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes hätte einschneidende Konsequenzen für das gesamte Gastgewerbe. Sie würde das Aus für Ein-Raum-Raucherlokale bedeuten und damit Existenzen zerstören. Den Gasthäusern und Diskotheken mit Raucher-Nebenräumen, der Hotellerie mit Raucher-Lounges sowie den Biergärten, Terrassencafés, Festzelten und Gastwirtschaften würden mit den Verboten weiterer Aufwand und wieder einmal mehr Bürokratie drohen. Dazu stellt sich die Frage, wie sich die Kontrollen durchführen lassen würden, um allen Vorschriften nachzukommen. Ein erzwungenes Verlassen der gastronomischen Bereiche, in denen derzeit geraucht werden darf, könnte außerdem zu Ruhestörungen und damit der Verletzung der Balance von heute gut funktionierenden Nachbarschaftsverhältnissen von Gastronomie und Anwohnenden führen. Klagen wegen Lärmbelästigungen könnten drohen.

Der DEHOGA Baden-Württemberg kritisiert, dass die Landesregierung das bestehende Nichtraucherschutzgesetz nun ändern will. Dies würde nicht nur Existenzen zerstören, sondern eine weitere Belastung eines Großteils der Branche statt der immer wieder angekündigten Entlastungen bringen. Eine Ausweitung des Rauchverbots auf großflächige Außenbereiche würde Überprüfungen nämlich noch aufwendiger machen, eine durchgängige Durchführung unmöglich. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, mit dem aktuell geltenden Nichtraucherschutzgesetz, wird eine Erhöhung der Geldbußen von der Politik geprüft.

Die Überarbeitung des Landesnichtraucherschutzgesetzes und die damit mögliche Verschärfung sind derzeit noch nicht konkret. Der DEHOGA Baden-Württemberg wird über die weiteren Schritte der Landesregierung stets aktuell berichten.