Investitionskostenzuschuss

Fördermittel für Heizungstausch

Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen schrittweise verpflichtend (zunächst für neu installierte Heizungen in Neubaugebieten). Gleichzeitig wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 1. Januar 2024 der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Für den Heizungstausch steht Unternehmern die Grundförderung von 30 % zur Verfügung.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich und für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Privatpersonen, die selbstnutzende Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie sind, können durch den Klimageschwindigkeitsbonus sowie den Einkommens-Bonus eine Förderung von max. 70 % beantragen.

Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag bei der KfW – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Wer Fragen zu Investitionsfördermitteln hat, kann die DEHOGA Beratung kontaktieren unter 0711 61988-37.