Mit der Verordnung 2024/3228 schafft die EU ihre Plattform für Online-Streitbeilegung aufgrund fehlender Akzeptanz bei Nutzer:innen und Unternehmen ab. Insgesamt seien europaweit nur etwa 200 Fälle pro Jahr registriert worden und nur 5% der Verbraucher, die auf die Aufforderung zur Stellungnahme geantwortet hatten, nutzten letztendlich die OS-Plattform.
Hintergrund
2016 hatte die EU-Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher:innen eingerichtet, die Differenzen zwischen Anbietern und Konsumenten schnell, einfach und möglichst günstig für alle Beteiligten abwickeln sollte. Alle Unternehmer:innen, die Geschäfte über das Internet abwickeln, musste einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform der EU-Kommission im Rahmen des Impressums oder jederzeit abrufbarer AGB zu setzen. Auch über das Internet abgeschlossene Beherbergungsverträge unterliegen dieser ODR-Verordnung, weshalb diese besondere Hinweispflicht vom 9. Januar 2016 auch in die Internetauftritte von Hotels eingebaut werden musste.