EU schaltet Plattform für Online-Streitbeilegung am 20. Juli ab

Hoteliers müssen bald nicht mehr auf OS-Plattform verlinken

Die Europäische Union schafft ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) am 20. Juli 2025 wieder ab. Damit entfällt zu diesem Stichtag die Pflicht für Hoteliers, in ihren AGB und/oder ihrem Website-Impressum auf die OS-Plattform zu verlinken. Bereits ab dem 20. März können Beschwerden auf der Plattform nicht mehr eingestellt werden. Das berichtet der Hotelverband Deutschland (IHA).

Mit der Verordnung 2024/3228 schafft die EU ihre Plattform für Online-Streitbeilegung aufgrund fehlender Akzeptanz bei Nutzer:innen und Unternehmen ab. Insgesamt seien europaweit nur etwa 200 Fälle pro Jahr registriert worden und nur 5% der Verbraucher, die auf die Aufforderung zur Stellungnahme geantwortet hatten, nutzten letztendlich die OS-Plattform.

Hintergrund
2016 hatte die EU-Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher:innen eingerichtet, die Differenzen zwischen Anbietern und Konsumenten schnell, einfach und möglichst günstig für alle Beteiligten abwickeln sollte. Alle Unternehmer:innen, die Geschäfte über das Internet abwickeln, musste einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform der EU-Kommission im Rahmen des Impressums oder jederzeit abrufbarer AGB zu setzen. Auch über das Internet abgeschlossene Beherbergungsverträge unterliegen dieser ODR-Verordnung, weshalb diese besondere Hinweispflicht vom 9. Januar 2016 auch in die Internetauftritte von Hotels eingebaut werden musste.