Wichtige Info für Unternehmer:innen

Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 verkündet

Am 27. November wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese Rechengrößen sind u.a. für Arbeitgeber wichtig, um beispielsweise Sachbezugswerte für gewährte Kost / Logis ordnungsgemäß zu versteuern. Sie gelten ab 1. Januar 2025.

Ein weiteres Beispiel: Wer Musiker oder andere Künstler in seinem Betrieb auftreten lässt, muss die Künstlersozialabgabe zahlen - auch dieser aktuelle Wert findet sich bei den Rechengrößen.

Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte können Interessierte hier nachlesen.