Jugendschutz: Diskussion um „Begleitetes Trinken“

Kostenlose Hilfsmaterialien und Online-Training für Gastronom:innen

Soll das sogenannte „Begleitete Trinken“ abgeschafft werden? Darüber diskutieren aktuell die Politik und die Öffentlichkeit. Der DEHOGA setzt sich seit vielen Jahren für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere im Rahmen der Schulungsinitiative Jugendschutz. Über deren Website können Gastronom:innen kostenlos Hilfsmaterialien bestellen und an einem Online-Training teilnehmen.

Beim „Begleiteten Trinken“ dürfen Jugendliche ab 14 Jahren legal Bier, Wein und Schaumwein trinken – vorausgesetzt, ihre Eltern oder Sorgeberechtigten sind anwesend. Unabhängig von der Anwesenheit der Eltern ist das Alter von Jugendlichen oft schwierig einzuschätzen. Als Gastronom:in ist es daher unerlässlich, nach dem Ausweis zu fragen. Denn wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen – im schlimmsten Fall droht der Entzug der Konzession.

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter:innen schnell feststellen können, ob Ihr junger Gast Alkohol trinken darf (und wenn ja, welchen), versendet die Schulungsinitiative Jugendschutz kostenlos Hilfsmaterialien. Die Alterskontrollscheibe zeigt tagesaktuell das Geburtsdatum an, das mindestens auf dem Personalausweis stehen muss, damit ein Kunde die entsprechende Altersgrenze von 16 bzw. 18 Jahren erreicht hat. Die Barkarte kann im Bereich der Theke aufgestellt werden. Sie gibt eine kompakte Übersicht darüber, ab welchem Alter Jugendliche welche alkoholhaltigen Getränke nach dem Jugendschutzgesetz trinken dürfen. Auch eine Broschüre mit praktischen Anleitungen und Tipps für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken gibt es zum Download oder zum Bestellen.

Darüber hinaus bietet die Schulungsinitiative Jugendschutz ein Online-Training zum Jugendschutz an. Bei einem erfolgreichen Abschluss des Trainings erhalten die Teilnehmer:innen ihr persönliches „SchuJu-Zertifikat“. 

Apropos Jugendschutz: Haben Sie schon den aktualisierten Aushang des Jugendschutzgesetzes in Ihrem Betrieb aufgehängt? DEHOGA-Mitglieder können den Aushang hier downloaden und ausdrucken.