Tarifverhandlungen: DEHOGA und Gewerkschaft NGG einigen sich

Sieben Prozent mehr – Laufzeit bis Ende 2025

Das Ringen um einen neuen Entgelttarifvertrag im baden-württembergischen Gastgewerbe ist seit dem heutigen Donnerstag beendet. „Wir sind an die maximal wirtschaftlich mögliche Belastungsgrenze der Branche gegangen“, berichtet DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt im Nachgang über das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem DEHOGA und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). Der DEHOGA-Verhandlungsführer spricht von „harten und schwierigen Verhandlungen“.

Ab 1. April 2025 gilt über alle Tarifgruppen hinweg eine Lohnerhöhung von sieben Prozent. Die Auszubildenden erhalten 1.050 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.200 Euro im zweiten und 1.320 Euro im dritten Jahr. Gültig ist der neue Entgelttarifvertrag bis zum 31. Dezember 2025. „Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 gefallen“, erläutert DEHOGA-Verhandlungsführer Fritz Engelhardt. Verhandlungen für die Zeit nach dem 31. Dezember 2025 werden voraussichtlich ab Spätherbst 2025 stattfinden. Engelhardt betont: „Da werden wir aber erst abwarten, wie die weitere Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission ausfällt und ob die dauerhaft auf sieben Prozent reduzierte Umsatzsteuer für Speisen Teil des Koalitionsvertrags wird.“

Der DEHOGA als Vertreter der gastgewerblichen Unternehmen im Land hatte der Gewerkschaft NGG für den neuen Tarifvertrag ein zweistufiges Modell vorgeschlagen, das ein stärkeres Gewicht auf die Ausbildung gelegt hätte: Eine Lohnerhöhung von vier Prozent über alle Tarifgruppen hinweg plus eine Erhöhung von 50 Cent pro Stunde für Fachkräfte ab Tarifgruppe 2. „Auf dieses Modell wollte die Gewerkschaft NGG jedoch nicht eingehen“, informiert der DEHOGA-Landesvorsitzende.

Der Tarifvertrag aus dem Jahr 2022 wurde im Rahmen der heutigen vierten Verhandlungsrunde bis 31. März 2025 verlängert. Ursprünglich hatte er eine Gültigkeit bis 30. September 2024. Engelhardt: „Die Forderung der Gewerkschaft, den Verlust für die vergangenen sechs Monate in Form einer Nachzahlung auszugleichen, haben wir erfolgreich abgewendet.“
 

Der neue Entgelttarifvertrag steht für DEHOGA-Mitglieder mit allen Zahlen zum Download im 

DEHOGA-Servicecenter

zur Verfügung.