Lediglich der Entwurf steht

Abschaffung der Hotelmeldepflicht noch nicht in Kraft

Das Bundesjustizministerium hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sich die Bundesregierung auf den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) geeinigt hat. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Darin ist auch die Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Hotelgäste beinhaltet. Außerdem sollen handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse im Bürgerlichen Gesetzbuch reduziert werden.

Insbesondere die Abschaffung der Meldescheine zumindest für die deutschen Gäste würde eine erhebliche Vereinfachung für die Branche bedeuten. 76 % der Hotelgäste in Baden-Württemberg stammen immerhin aus Deutschland und würden von der Abschaffung profitieren, genauso wie die Hotelbetriebe. Deshalb hat sich der DEHOGA im Rahmen der Anhörung zum vorherigen Referentenentwurf positiv zur Abschaffung positioniert. Zugleich wünscht sich die Branche aber von der Bundesregierung auch ein klares Signal in Richtung Europa, um auch künftig die Abschaffung für die ausländischen Gäste zu erreichen.

Entlastung noch nicht verabschiedet

Die Einigung innerhalb der Regierung ist nach dem Referentenentwurf Anfang des Jahres der nächste wichtige Schritt, um die Entlastung auf den Weg zu bringen. Der Gesetzesentwurf wird nun zunächst in den Bundestag eingebracht und bei Zustimmung in den Bundesrat. Solange das Gesetz noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin die Meldepflicht auch für deutsche Gäste.