Sehr gut getarnte Betrugsmasche

Vorsicht bei E-Mails von vermeintlichen Insolvenzanwälten

Den DEHOGA-Geschäftsstellen sind bereits mehrere Fälle bekannt: Angebliche Insolvenzanwälte bieten DEHOGA-Mitgliedsbetrieben per E-Mail neuwertige Gegenstände günstig zum Kauf an, beispielsweise Pizzaöfen. Website und Telefonnummer halten einer oberflächlichen Prüfung stand. Doch nach Überweisung des Geldes kommt die Ware nicht an.

Die Betrüger gehen sehr geschickt vor: Sie erstellen seriös aussehende Websites von Rechtsanwälten, die es nicht gibt. Außerdem nehmen sie teilweise Bezug auf echte Insolvenzfälle. Ein DEHOGA-Mitglied hatte sogar telefonischen Kontakt mit einer Sachbearbeiterin.

Wie können Sie feststellen, ob es sich um Betrug handelt?
Grundsätzlich ist es unüblich, dass Insolvenzanwälte Gegenstände aus der Insolvenzmasse selbst verkaufen. Und auch wenn die angegebene Website seriös aussieht, sollten Sie misstrauisch bleiben. Prüfen Sie, ob die in der E-Mail genannten Rechtsanwälte tatsächlich im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen sind. Falls nicht: Bloß nichts überweisen! Schauen Sie sich auch die Bankverbindung an, genauer gesagt den Business Identifier Code. Bei den bekannten Fällen führte die BIC zu einer Bank in Südafrika.

Falls Sie sich unsicher sind, ob das Angebot seriös ist oder nicht: Kontaktieren Sie Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle.