Inzwischen hat die elektronische Übermittlung der Krankschreibung den „gelben Schein“ abgelöst, dies wurde in den Vertragsvorlagen im Absatz zu den Meldepflichten im Krankheitsfall berücksichtigt. Zudem ergaben sich Änderungen in den Arbeitsverträgen aus dem neuen Manteltarifvertrag (wir berichteten).
Mit den DEHOGA-Vertragsmustern haben Arbeitgeber:innen immer eine aktuelle Vorlage und vermeiden juristische Fallstricke. Denn für den Arbeitgeberverband für das Gastgewerbe gibt es nur eine Seite: Ihre! Die neuen Arbeitsvertragsmuster gibt es für Vollzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte. Die Vorlagen stehen für DEHOGA-Mitglieder kostenlos zum Download bereit im Servicecenter (Suchbegriff: Arbeitsvertrag eingeben und auf Download klicken).
Alle Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht beantworten die auf das Gastgewerbe spezialisierten Jurist:innen in den DEHOGA Geschäftsstellen. Die DEHOGA Rechtsberatung ist für Mitglieder kostenlos.
Mehr Infos rund um die Tarifverträge für das Gastgewerbe gibt es hier.