Voraussetzungen:
- Im Speisenangebot sind regionale Komponenten und Aktionstage fest verankert. Das bedeutet mindestens ein Aktionstag pro Woche mit mindestens einem vollständig regionalen Gericht oder mindestens zwei regionale Komponenten täglich- ab Beginn der Spargelsaison bis zum Martinitag sogar drei Komponenten.
- Die regionalen Gerichte sind in der Speisekarte gekennzeichnet und werden in allen Kommunikationsmedien beworben
- Sie weisen eine regionaltypische Beziehung zu Baden-Württemberg auf
- Regionale Getränke, wie Wasser und Säfte, sind im Angebot
- Küchenmitarbeiter und Servicemitarbeiter können ohne Nachfrage Auskunft geben zum regionalen Speisenangebot und zur Herkunft der Produkte
- Dazu werden sie speziell geschult (Exkursionen/ Gläseren Produktion etc.)
- Qualitätssicherung durch Zertifizierung nach ServiceQualität Deutschland Stufe I
Informationen zur Teilnahme finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Vereinbarung zur Teilnahme AHV
Checkliste zur Selbstauskunft AHV
AGB zur Teilnahme AHV
Füllen Sie die Vereinbarung zur Teilnahme aus und senden uns diese zu. Eine Prüfungskommission besucht den Betrieb und prüft vor Ort, ob die Standards eingehalten werden.
Die Zertifizierung ist ein Jahr gültig, dann findet ein neuer Prüfungstermin statt. Die Teilnahme ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die Rechtshinweise.