Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Anerkennung von Ausländischen Abschlüssen – neues Onlineportal

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt mit der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen neue Chancen – doch woher sollen Gastronomen und Hoteliers wissen, welche Abschlüsse im Ausland anerkannt sind? Darüber informiert nun ein neues Onlineportal.

Eine der wesentlichen Neuerungen des überarbeiteten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist, dass die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses für den entsprechenden deutschen Abschluss nicht mehr zwingend erforderlich ist (wir berichteten). Insbesondere bei der sog. Erfahrungssäule („Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung“) aber auch im Rahmen der Chancenkarte und der Anerkennungspartnerschaft spielen jetzt auch staatlich anerkannte ausländische Abschlüsse eine wesentliche Rolle (vgl. zu den neuen Aufenthaltstiteln die DEHOGA-FAQs).

Aber woher sollen Gastronomen und Hoteliers wissen, welche Abschlüsse in den Ländern der Welt staatlich anerkannt sind? Wie können sie beurteilen, ob ein interessanter Bewerber aus einem Drittstaat überhaupt eine Aussicht auf Aufenthaltstitel und Visum in Deutschland hat?

Auf die Unzulänglichkeit dieses Kriteriums hatte der DEHOGA bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen. Der Verband fordert auch weiter eine Vereinfachung der Regelungen für Bewerber mit Berufserfahrung. Denn allzu oft hören wir von erfolgreichen und hochdekorierten Köchen, aber auch von anderen Berufsgruppen wie z.B. hervorragenden Masseuren, die in Deutschland als Fachkräfte einsteigen könnten, denen jedoch die formale Qualifikation fehlt. Hier sieht der DEHOGA weiter gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Solange die Vorschriften allerdings so sind, wie sie sind, bringt ein neues Info-Portal zumindest etwas Licht ins Dunkel der ausländischen Abschlüsse: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz hat am 19. Juni 2024 die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation freigeschaltet.

Hintergrund: Die Prüfung, ob die erworbene Berufsqualifikation oder der Hochschulabschluss im Staat, in dem sie erworben wurde, anerkannt ist, erfolgt durch die ZAB. Die ZAB erteilt darüber eine digitale Bescheinigung, die der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen ist. Die Auskunft zum ausländischen Hochschulabschluss kann bereits seit einiger Zeit hier vollständig digital beantragt werden, die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation seit dem 19. Juni 2024 hier.

Der DEHOGA ruft seine Mitglieder auf: Lassen Sie uns gerne an Ihren Erfahrungen bei der Nutzung der Digitalen Auskunft teilhaben, ebenso wie auch sonst an Ihren Erfahrungen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ihre Erfahrungen speisen unsere politischen Aktivitäten und helfen auch Kollegen in ähnlichen Situationen. Senden Sie uns eine Mail an teamhgf(at)dehogabw.de