Behindertengleichstellungsgesetz

Assistenzhunde dürfen nicht abgewiesen werden

Menschen mit Behinderungen, die auf die Unterstützung eines Assistenzhundes angewiesen sind, dürfen ihren Assistenzhund mit in öffentliche Einrichtungen nehmen, also auch in Restaurants und Hotels – selbst wenn dort Hunde eigentlich nicht zugelassen sind. Das regelt das Behindertengleichstellungsgesetz.

Damit Assistenzhunde schnell und einfach als solche zu erkennen sind, sieht die 2023 in Kraft getretenen Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt.

So ist leicht erkennbar, dass die Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind. Eine Abbildung mit dem Kennzeichen und dem Ausweis sowie ein Auszug der gesetzlichen Regelung ist hier verlinkt.

Mehr Infos zum Thema Assistenzhunde gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.