Leitfaden veröffentlicht

Bio-Zertifikate in der Außer-Haus-Verpflegung

Unternehmer:innen in der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Zutaten verwenden und dies gegenüber ihren Gästen kommunizieren wollen, müssen sich zertifizieren lassen und sich dabei an die gesetzlichen Regeln der Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) halten. Dazu ist nun ein Leitfaden erschienen.

Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ist im Oktober letzten Jahres in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung sowie die Auszeichnung des prozentualen Bio-Anteils durch das neu eingeführte staatliche Bio-AHV-Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold.

Die Bio-AHVV ist Teil der Ernährungsstrategie der Bunderegierung. Der DEHOGA hat Kritik an der Bio-AHVV geübt, da aus Sicht des DEHOGA die Kennzeichnung von Bio auch ohne Zertifizierung möglich sein muss. Der Verband wird sich auch weiterhin im Sinne der Branche in die politische Debatte einbringen. Denn Fakt ist: Eine Ernährungsstrategie der Bundesregierung kann nur gelingen, wenn die Ziele für alle Akteure nachvollziehbar, verhältnismäßig und umsetzbar sind.

Mehr Infos zur Ernährungsstrategie und den Leitfaden „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!“ zum Download gibt es im Themenbereich des DEHOGA Bundesverbandes