Beherbergungsbetriebe gehören nicht zum Verwaltungsvermögen

Entwarnung beim BFH-Urteil zur Erbschaftssteuer

Gute Nachrichten zur Erbschaftssteuer für Beherbergungsbetriebe: Das bayerische Staatsministerium für Finanzen hat heute klargestellt, dass Beherbergungsbetriebe nicht zum Verwaltungsvermögen gehören. Seit August hatten sich der DEHOGA Baden-Württemberg sowie die anderen Landesverbände und der DEHOGA Bundesverband gemeinsam für die Beseitigung der erbschaftssteuerlichen Benachteiligung der Beherbergungsbetriebe eingesetzt.

Hintergrund: Eine solche Benachteiligung drohte nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Sommer, da die Richter Beherbergungsbetriebe dem Verwaltungsvermögen zugeordnet hatten. Seit September erhielten die DEHOGA-Landesverbände daraufhin zustimmende Schreiben von CDU-, CSU- und FDP-Mitgliedern des Finanzausschusses im Bundestag wie auch aus zahlreichen Landesregierungen.

Heute hat das bayerische Staatsministerium für Finanzen klargestellt, dass Beherbergungsbetriebe nicht zum Verwaltungsvermögen gehören, da neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen werden. Voraussichtlich in der kommenden Woche wird dies im Bundessteuergesetzblatt veröffentlicht.

DEHOGA-Bewertung
Die intensiven Bemühungen der DEHOGA-Landesverbände und des Bundesverbands hatten Erfolg. Erfreulich ist ebenso, dass eine gesetzliche Klarstellung in Aussicht gestellt wird. Auch dies hat der DEHOGA dringend angemahnt.