Die EU-Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, Rauchverbote auf öffentliche Orte auszuweiten. Infolgedessen haben der DEHOGA sowie der Hotelverband Deutschland (IHA) in den vergangenen Wochen auf allen Ebenen mit der Politik kommuniziert und einen Stopp dieses Vorhabens gefordert. Mit Erfolg: Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November die empfohlene Ausweitung der EU auf gastronomische Außenbereiche abgelehnt hat, wurde nun die Empfehlung der Kommission auch durch das Parlament in Straßburg zurückgewiesen.
Am 4. Dezember jedoch hat der Ministerrat der EU-Kommission zugestimmt. Es gibt also eine offizielle Empfehlung der EU für einen strengeren Nichtraucherschutz im Freien - auch in der Außengastronomie. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Die Staaten müssen sich nicht an die Empfehlung halten.
Was bedeutet das für die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg?
Ungeachtet des Votums des EU-Parlements und Ministerrats kann die baden-württembergische Landesregierung das Landes-Nichtraucherschutzgesetz anpassen und beispielsweise weitergehende Rauchverbote erlassen. Trotzdem ist die Botschaft des EU-Parlaments ein deutliches Zeichen gegen Rauchverbote in der Außengastronomie. Ein solches Verbot lässt sich nicht kontrollieren und ist in der Außengastronomie sowohl schwierig umzusetzen als auch unverhältnismäßig. Der DEHOGA Baden-Württemberg legt u.a. diese Argumente auch der baden-württembergischen Landesregierung dar und setzt sich mit aller Kraft gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie ein.
Was passiert jetzt auf Landesebene?
Im ersten Quartal 2025 soll der Bürgerdialog mit Zufallsbürger:innen zum Nichtraucherschutzgesetz starten – eine Entscheidung über die Novellierung des Gesetzes fällt voraussichtlich im zweiten Quartal. Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.