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Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat den Manteltarifvertrag (MTV) für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Juni für allgemeinverbindlich erklärt. Es folgt damit dem Antrag des DEHOGA Baden-Württemberg und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Den neuen MTV gibt es seit 1. Juni 2024.

Was ist der Manteltarifvertrag?
Der Manteltarifvertrag regelt die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe in Baden-Württemberg und bildet damit die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.

Was bedeutet allgemeinverbindlich?
Allgemeinverbindlich bedeutet, dass der MTV für alle Betriebe und alle Beschäftigten des Gastgewerbes in Baden-Württemberg gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrieb einem Arbeitgeberverband angehört oder der Beschäftigte einer Gewerkschaft – der MTV gilt für alle zwingend und unmittelbar. Das schafft gleiche und faire Rahmenbedingungen für alle Betriebe und Mitarbeiter:innen. Neu ist, dass der MTV jetzt auch für Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer gilt.

Was hat sich am MTV geändert?
Der bisherige Manteltarifvertrag, der seit 23 Jahren in Kraft ist, bedurfte in einigen Bereichen einer Überarbeitung und wurde den aktuellen Gegebenheiten und Regelungen angepasst. Materielle Veränderungen, wie die Erhöhung des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes oder ähnliches, konnten verhindert werden. Im Wesentlichen ist der MTV in seinem Inhalt bestätigt worden.

Wo gibt es den MTV?
DEHOGA-Mitglieder können den MTV hier kostenlos downloaden. Weitere Infos zum MTV gibt es hier.

Sie haben Fragen zum MTV? Ihre zuständige Geschäftsstelle hilft Ihnen gern weiter!