Änderung des Bundesmeldegesetzes zum 1. Januar 2025

Meldepflicht für inländische Gäste wird abgeschafft: FAQ

Zum 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben abgeschafft. Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes bedeutet u.a. für Beherbergungsbetriebe eine Anpassung der bisherigen Meldeprozesse, der rechtlichen Grundlagen und der Weitergabe relevanter Daten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat dazu FAQ veröffentlicht.

Hier gelangen Sie direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten rund um die Änderung des Bundesmeldesgesetzes.

Die FAQ erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit.