Zu den betroffenen Produkten gehören insbesondere Tüten und Folienverpackungen, die mit Lebensmitteln befüllt sind, aber auch z. B. Lebensmittelboxen und Getränkebecher. Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unternehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen, die sie zuvor aus dem Ausland erworben haben.
Diese müssen sich ab dem 1. April 2024 auf der neu eingerichteten Plattform DIVID registrieren. Die Sonderabgabe ist erstmals 2025 für das Jahr 2024 zu leisten. Mit ihr sollen beispielsweise Kommunen Mittel für die Abfallbeseitigung erhalten. Für die Verwaltung des Fonds ist das Umweltbundesamt verantwortlich.
Der DEHOGA hat hierzu ein Merkblatt verfasst. Das Merkblatt ist ebenfalls im DEHOGA-Shop für DEHOGA-Mitglieder kostenlos erhältlich.
