Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Als Tarifpartei vertritt der DEHOGA Baden-Württemberg die Interessen der Arbeitgeber im baden-württembergischen Gastgewerbe. Tarifpartner auf Arbeitnehmerseite ist die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), mit der der DEHOGA den jeweils geltenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie aushandelt.

In Baden-Württemberg gibt es einen Manteltarifvertrag, welcher die wesentlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen regelt, wie die Höhe der Urlaubsansprüche, Urlaubsgeld, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers etc. Daneben gibt es einen Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der für die unterschiedlichen Tätigkeiten die entsprechenden Tariflöhne ausweist.

DEHOGA und NGG: Entgelttarifvertrag im Gastgewerbe vereinbart
Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Alle Informationen, Umsetzungshilfen zur Anwendung und die häufigsten Fragen und Antworten zum neuen Entgelttarifvertrag finden DEHOGA-Mitglieder online im Themenbereich.

  • Bei weiteren Fragen zu den Tarifverträgen, den tariflichen Ansprüchen und deren Auswirkungen können sich Verbandsmitglieder jederzeit informieren bei der zuständigen DEHOGA-Geschäftsstelle
  • Im Online-Servicecenter stehen Arbeitsvertragsmuster (für Vollzeitkräfte, Minijobber und kurzfristig Beschäftigte) zur Verfügung - rechtssicher formuliert von den DEHOGA-Jurist:innen, exklusiv und kostenlos für DEHOGA-Mitglieder (Suchbegriff: Arbeitsvertrag und dann auf Downloads klicken)
  • Häufige Fragen: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Tarifverträgen finden Interessierte in dieser Übersicht
  • Die „hogarenteplus“ ist Grundlage für den Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge, den der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft NGG 2019 geschlossen haben und der den Anforderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Rechnung trägt. Informationen über das Thema betriebliche Altersvorsorge finden Interessierte hier.
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