DEHOGA
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Was sich geändert hat
Seit dem 1. August 2022 gibt es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe – und auch sonst brachte die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe, die nach mehr als 22 Jahren auf den Weg gebracht wurde, wichtige inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Der DEHOGA Baden-Württemberg informiert auf dieser Seite über alle relevanten Infos zur Neuordnung und stellt Mitgliedern Mitschnitte von divsersen Webinaren zur Verfügung, die die Neuerungen veranschaulichen sollen. Auf dieser Website informiert der DEHOGA Bundesverband Ausbildungsbetriebe sowie interessierte Nachwuchskräfte über die neue Ausbildung in der Branche der Gastlichkeit.
Die Ausbildungsinhalte aller gastgewerblichen Berufe sind in einem fünfjährigen Prozess auf Bundesebene modernisiert und an die aktuellen und künftigen Anforderungen angepasst worden.
Die Inhalte der neuen Ausbildungsrahmenpläne finden Interessierte hier.
Wichtig: Für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 abgeschlossen worden sind, gilt Bestandschutz. Sie können also nach den bisher gültigen Rahmenplänen weitergeführt und beendet werden.
Bei der zweijährigen Berufsausbildung, für deren Erhaltung sich der DEHOGA stets eingesetzt hat, gibt’s künftig mehr Möglichkeiten:
Mit den verbesserten Möglichkeiten, Schwerpunkte in der zweijährigen Ausbildung zu setzen, bietet das Gastgewerbe künftig noch attraktivere Chancen für junge Menschen in diesem Bereich. Nach zwölf Monaten findet für die Auszubildenden der zweijährigen Berufe eine Zwischenprüfung statt.
Auch künftig bleibt es beim modularen Aufbau der Ausbildung. Erfolgreiche Absolventen der zweijährigen Ausbildung können nach Abschlussprüfung ein drittes Ausbildungsjahr aufsetzen und so – je nach Schwerpunktsetzung – einen Abschluss im dreijährigen Ausbildungsberuf erwerben.
Folgende dreijährige Ausbildungsberufe im Gastgewerbe sind in ihren Bezeichnungen unverändert geblieben:
Die Ausbildungsinhalte wurden jedoch auch hier modifiziert und modernisiert, z.B. in Bezug auf das Thema Digitalisierung oder auf veränderte Ernährungsgewohnheiten.
Umbenannt (und inhaltlich modernisiert) wurden die bisherigen Berufe Restaurantfachmann/-frau und Hotelkaufmann/-frau. Sie heißen nun
Abschlussprüfung in zwei Teilen
Die zeitliche Gliederung in den Ausbildungsordnungen wird in Zukunft wichtiger, da es künftig bei den dreijährigen Berufen eine gestreckte Abschlussprüfung geben wird. Konkret: Es gibt eine Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2. Der erste Teil findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und bildet gleichzeitig die Abschlussprüfung für die zweijährigen Berufe. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet dann Teil 2 der Abschlussprüfung statt. Das Ergebnis von Teil 1 fließt – anders als bisher die Zwischenprüfung – mit 25 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Vorgesehen sind außerdem bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen (Vertiefung vegetarische und vegane Küche sowie Zusatzqualifikation Bar und Wein).
Vieles, aber nicht alles hat sich durch die Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder geändert: Auch in Zukunft wird es die gemeinsame Beschulungsmöglichkeit für alle Berufe im ersten Ausbildungsjahr geben.
Nach dem Login haben Sie Zugriff auf folgende nützliche Präsentationen und Videos zum Thema GAP 1 & 2 in den Koch-, Hotel- und Restaurantberufen.
Alle Informationen zur diesjährigen Sitzung der Fachgruppe Berufsbildung sowie die Präsentation finden Interessierte hier.
Die Ausbildungsrahmenpläne seit August 2022:
Die schulischen Rahmenpläne finden Interessierte hier.
Drei BIBB-Publikationen der Reihe „Ausbildung gestalten“ bieten Unterstützung bei der Umsetzung der aktualisierten Ausbildungsinhalte.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Ausbildungsberufen seit 1. August 2022.