DEHOGA
Kreisstellen
Arbeitnehmer:innen haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, zu der auch Arbeitgeber einen Beitrag leistet. Die betriebliche Altersversorgung wird vom Staat gefördert. Anspruchsberechtigt sind Voll- und Teilzeitkräfte sowie unter bestimmten Bedingungen auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Branchenlösung, die für die betriebliche Altersvorsorge im Hotel- und Gaststättengewerbe entwickelt wurde, heißt „hogarenteplus“.
Partner zur Umsetzung der „hogarenteplus“ im Gastgewerbe ist das Unternehmen SIGNAL IDUNA, das nach einem bundesweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt wurde und das auf einer eigenen Website ausführlich über die „hogarente plus“ informiert.
Die „hogarenteplus“ ist Grundlage für den Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge, den der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft NGG 2019 geschlossen haben und der den Anforderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Rechnung trägt.
Festgeschrieben ist darin eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von 150 auf 240 Euro pro Mitarbeiter im Jahr. Außerdem zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in Höhe von 16 Prozent. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Umwandlung tariflicher Entgeltbestandteile in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Ansprechpartner für Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie zu allen anderen Versicherungen, ist der DEHOGA-Versicherungspartner RVM für alle Mitglieder des DEHOGA Baden-Württemberg:
Carolin Waller
RVM Versicherungsmakler GmbH & Co.KG