Entlastungsallianz kommt nicht voran

Bürokratieabbau

Die Bürokratielasten im Gastgewerbe sind - man kann es nicht anders sagen - ungeheuerlich. Anstatt sich ihren Gästen zu widmen oder in der Küche zu arbeiten, müssen sich Gastronom:innen mit bürokratischen Vorschriften und unsinnigen Anträgen herumschlagen. Im Sommer 2023 hat sich die "Entlastungsallianz" mit dem hehren Ziel gegründet, den Bürokratieabbau in Baden-Württemberg voranzubringen. Der DEHOGA meldete 83 belastende Gesetze, Vorschriften und Dokumentationspflichten. Passiert ist seither: nichts.

In der Entlastungsallianz arbeiten Fachexpert:innen der Ministerien sowie der Kommunal- und Wirtschaftsverbände zusammen. Der DEHOGA ist nicht Mitglied der Allianz, er wirkt jedoch für das Gastgewerbe mit. Anfang des Jahres 2024 bat die Allianz darum, belastende Berichts- und Dokumentationspflichten zu melden. Und der DEHOGA hat geliefert: insgesamt 83 bürokratische Gesetze, Vorschriften und Dokumentationspflichten, die dem Gastgewerbe zu schaffen machen. Mehr zur Entlastungsallianz lesen Sie hier.
 

Kostprobe gefällig? Fünf Beispiele für absurde Bürokratie im Gastgewerbe:

Aushang des Jugendschutzgesetzes: muss erneuert werden wegen neuen Datums

Ein wunderbares Beispiel von Bürokratie-Wahnsinn: Vor Kurzem mussten alle Gastronom:innen den Aushang Ihres Jugendschutzgesetzes erneuern. Die einzige Änderung auf dem Blatt: DAS DATUM! Die Details zu diesem Punkt auf der Liste des Irrsinns lesen Sie hier.

Wer den aktuell gültigen Auszug des Jugendschutzgesetzes nicht aushängt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden und sogar einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen. Wenn sich mehrere Verstöße anhäufen, droht eine Untersagung des Betriebs - und das alles wegen eines Papieraushangs?!

Der DEHOGA fordert: Weg mit der Aushangpflicht! Jeder, den es interessiert, kann online die gültigen Regelungen nachlesen. Zumindest müssen die Bußgelder ausgesetzt werden.

Sondernutzung für die Außengastronomie: muss jährlich neu beantragt werden

Wer öffentliche Flächen für die Außengastronomie nutzen möchte, muss einen Antrag auf eine Sondernutzung stellen. In der Regel wird die Bewilligung auf ein Jahr befristet. Das bedeutet: Auch wenn die Gegebenheiten gleich bleiben, muss der Betrieb jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen. Zusätzlich zu diesem unnötig bürokratischen Vorgang kostet das Ganze natürlich auch jedes Jahr Gebühren.

Der DEHOGA fordert: Die Bewilligungsdauer für die Erst- und die Verlängerungsanträge sollte verlängert werden. Wer die Sondernutzung verlängern möchte, sollte diesen Wunsch lediglich anzeigen müssen - hat sich die zuständige Behörde nach einer bestimmten Frist nicht gemeldet, gilt die Sondernutzung als genehmigt.

Bio anbieten: nur mit aufwändiger und teurer Zertifizierung möglich

Wer Bio auf die Speisekarte schreiben möchte, muss laut der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung zertifiziert sein. Wer aber nur ab und zu ein Bio-Weidelamm vom benachbarten Bauernhof anbieten möchte, wird kein teures und aufwändiges Zertifizierungsverfahren durchlaufen wollen. Denn Betriebe, die eine Zertifizierung möchten, müssen eine Betriebsbeschreibung erstellen, Aufzeichnungspflichten über die Bezugsquellen führen und sich regelmäßig Kontrollen unterziehen. Zudem muss der Betrieb verpflichtend eine Zutatenübersicht führen und sie den Gästen leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

Aus Sicht des DEHOGA führt dieser Bürokratie-Wahnsinn der Zertifizierung dazu, dass noch weniger Betriebe Bio anbieten.

Der DEHOGA fordert: Jeder Gastronom muss die Möglichkeit haben, verwendete Bio-Produkte auf der Speisekarte auszuweisen, ohne solche bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Nur so kann der Bio-Anteil insgesamt erhöht werden.

Konzession: doppelte baurechtliche Prüfung selbst bei Betriebsübernahme von den Eltern

Wer Alkohol ausschenkt, braucht eine Konzession - und das Konzessionsverfahren ist sehr aufwändig. Jedes Mal prüfen die Behörden die Betriebsräume, völlig egal, ob sich etwas am Gebäude geändert hat oder nicht. Selbst wenn jemand den Betrieb der Eltern übernimmt, wird das Gebäude nochmals überprüft. Das ist unnötig, zieht das Verfahren in die Länge und treibt die Konzessionsgebühren in die Höhe!

Der DEHOGA fordert: Statt unnötiger Prüfungen der Betriebsräume braucht die Branche eine Stärkung der persönlichen Qualifikation der Betreiber, Die Gaststättenunterrichtung für Quereinsteiger ist bei den IHKs extrem unterschiedlich, sowohl inhaltlich als auch im zeitlichen Rahmen. Hinzu kommen teils veraltete Inhalte. Der DEHOGA wünscht sich eine einheitliche Unterrichtung, die auch betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche Aspekte anspricht. Mehr zur Meinung des DEHOGA dazu lesen Sie hier.

Allergen- und Zutatenkennzeichnung: praxisuntauglich und unflexibel

Allergene und Zutaten sind entweder auf der Speisekarte zu kennzeichnen oder sie müssen in einer Kladde verschriftlicht werden. Die vollständige Verschriftlichung der Informationen ist bürokratisch und praxisuntauglich.

Der DEHOGA fordert: Speisekarten müssen lesbar bleiben! Die zwingende Verschriftlichung sämtlicher Informationen stellt eine unverhältnismäßige Überregulierung zu Lasten unserer Branche und vor allem zu Lasten frischer, regionaler und saisonaler Küche dar. Spontanes Verfeinern von Gerichten oder das Hinzufügen und Tauschen einzelner Zutaten werden merklich erschwert. Anstelle beipackzettelähnlicher Speisekarten, Listen und Aushängen sollen die Gäste auch künftig eine individuelle Beratung und Bewirtung erhalten.

Der DEHOGA fordert: Es muss endlich etwas passieren!

Auf Worte müssen Taten folgen: Wir haben geliefert - jetzt ist die Entlastungsallianz an der Reihe! Der DEHOGA erwartet, dass die vielen Vorschläge zur Entlastung tausender Gastronom:innen im Land endlich in die Praxis umgesetzt werden! Gerade die Vorschläge auf Landesebene sind schnell umsetzbar. 

Wir lassen nicht locker und kämpfen weiter für weniger Bürokratie im Gastgewerbe!

Service für DEHOGA-Mitglieder

Solange es die bürokratischen Vorschriften gibt, unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Umsetzung. Zum Beispiel mit folgenden Aushängen und Infos:

Aushang des Jugendschutzgesetzes (Klicken Sie auf "Dokument merken" und Sie werden informiert, wenn der Aushang angepasst wird!)

Bio auf der Speisekarte

Checkliste zur verpflichtenden Allergenkennzeichnung

Die neue Zusatzstoffverordnung


Haben Sie Fragen zu den Bürokratielasten, Probleme mit der Konzession oder wurde Ihr Antrag auf Sondernutzung oder Sperrzeitverkürzung abgelehnt? 
Wir helfen Ihnen weiter!

Bürokratielasten im Gastgewerbe

Alle 83 Gesetze, Vorschriften und Dokumentationspflichten im Überblick

Die Vorschläge vom DEHOGA Baden-Württemberg hat der DEHOGA Bundesverband aufgegriffen und die "Rezepte für den Bürokratieabbau" erstellt.