Ein wunderbares Beispiel von Bürokratie-Wahnsinn: Vor Kurzem mussten alle Gastronom:innen den Aushang Ihres Jugendschutzgesetzes erneuern. Die einzige Änderung auf dem Blatt: DAS DATUM! Die Details zu diesem Punkt auf der Liste des Irrsinns lesen Sie hier.
Wer den aktuell gültigen Auszug des Jugendschutzgesetzes nicht aushängt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden und sogar einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen. Wenn sich mehrere Verstöße anhäufen, droht eine Untersagung des Betriebs - und das alles wegen eines Papieraushangs?!
Der DEHOGA fordert: Weg mit der Aushangpflicht! Jeder, den es interessiert, kann online die gültigen Regelungen nachlesen. Zumindest müssen die Bußgelder ausgesetzt werden.