Mitarbeitende und Auszubildende gewinnen

Wie finde ich Mitarbeiter:innen und Auszubildende? Diese Frage treibt die gastgewerbliche Branche um. Was tut der Verband und was kann jede:r Unternehmer:in selbst tun, um die Situation zu verbessern und Arbeitskräfte für Gastronomie und Hotellerie zu gewinnen?

Ein Ansatz ist die Rekrutierung von Auszubildenden oder Fachkräften aus dem Ausland. Mit Merkblättern, Leitfäden und persönlicher Beratung begleitet der DEHOGA seine Mitglieder durch den Bürokratiedschungel. Auf politischer Ebene begleitet der Verband den Prozess zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

In diesem Themenbereich sind zudem alle weiteren Verbandsleistungen sowie weitere hilfreiche Projekte und Infos auf einen Blick zusammengefasst. 

Azubis aus dem Inland

Ausbildungsmessen, die eigene Karriereseite oder Praktika – einige erfolgversprechende Möglichkeiten, die gastgewerbliche Betriebe nutzen können, hat die Fachgruppe Berufsbildung hier zusammengestellt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, Auszubildende für die Branche zu gewinnen und dadurch den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Teile der Nachwuchskampagne WIR GASTFREUNDE sind die kostenlose Ausbildungsplatzbörse sowie das GastroMobil, ein umgebauter Linienbus, in dem die Berufe im Gastgewerbe an Schulen und auf Messen spielerisch vorgestellt werden. Alle Informationen zu der Kampagne und wie sich Ausbildungsbetriebe aktiv beteiligen können lesen Sie unter www.wir-gastfreunde.de.

Auszubildende und Arbeitskräfte aus Europa

  • Arbeitnehmer:innen und Auszubildende aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, also EU und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie der Schweiz genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet sie benötigen keine besondere Erlaubnis sich in einem dieser Staaten aufzuhalten oder zu arbeiten. Bewerber:innen aus diesen Staaten erhalten keine Aufenthaltserlaubnis oder besondere Ausweispapiere. Arbeitgeber:innen müssen sich daher keine Arbeitserlaubnis vorzeigen lassen.
  • Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit vor Ort unterstützt als erste Anlaufstelle, um Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Dort wird in einem ersten Schritt geprüft, ob die Stelle von inländischen Arbeitnehmer:innen besetzt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, werden die Stellenangebote bei Portalen wie „make it in germany“ oder „EURES“ veröffentlicht.
  • Zudem besteht für Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, das Stellenangebot selbst einzustellen, indem sie eine Stellenanzeige über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit schalten und bei der Veröffentlichung die Option „Veröffentlichung bei Kooperationspartnern“ auswählen.
  • Online-Jobbörsen wie StepStone oder Monster veröffentlichen Stellenanzeigen weltweit. Die Stellenausschreibung sollte dafür auf Englisch geschrieben sein.

Auszubildende aus Drittstaaten

Angehende Auszubildende aus Drittstaaten (außerhalb der EU/EWR) brauchen zur Einreise nach Deutschland ein Visum (dieses kann für die Ausbildungsplatzsuche und für die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses erteilt werden). Für die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland gilt keine Altersbeschränkung.

Alles, was Arbeitgeber:innen wissen sollten, ist auf dem DEHOGA-Merkblatt „Normales Einreiseverfahren bei angehenden Auszubildenden aus Drittstaaten“ zusammengefasst.

Die Voraussetzung für ein beschleunigtes Verfahren finden Interessierte unter dem Punkt Fachkräfte aus Drittstaaten.

Fachkräfte aus Drittstaaten

Normales Verfahren:

Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gelten Personen als Fachkraft, die entweder im Herkunftsland oder in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung (Dauer mindestens zwei Jahre) abgeschlossen haben, sowie Personen mit einem Hochschulabschluss.

Hat eine Person im Ausland eine Kochausbildung absolviert, so gilt diese Person in Deutschland als Fachkraft, wenn die Ausbildung als Koch in Deutschland anerkannt wurde. Damit diese/r Koch/Köchin in Deutschland arbeiten kann, wird daher ein Aufenthaltstitel und die Anerkennung der Ausbildung benötigt. Im ersten Schritt sollte die Anerkennung beantragt werden, da für den Visumsantrag alle Unterlagen und damit auch das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens einzureichen sind.

Eine Übersicht über das Visum- und Einreiseverfahren finden Interessierte im DEHOGA-Merkblatt "Normales Verfahren – Fachkräfte aus Drittstaaten“

Beschleunigtes Verfahren:

Das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise kann durch das sogenannte beschleunigte Verfahren verkürzt werden. Das beschleunigte Verfahren dauert rund vier Monate und die Gebühr beträgt 411 Euro. Im beschleunigten Verfahren läuft die Kommunikation mit der Ausländerbehörde überwiegend mit dem Arbeitgeber. Die Dauer des beschleunigten Fachkräfteverfahrens variiert je Herkunftsland und kann im Einzelfall länger dauern als das „Normale Verfahren“.

Zur Veranschaulichung des Ablaufs zum beschleunigten Verfahren, dient das DEHOGA-Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen variieren im Einzelfall.

Pflichten des Arbeitgebers

Ist der Auszubildende oder die Fachkraft in Deutschland angekommen, haben Arbeitgeber folgende Pflichten:

  • Aufenthaltstitel des Bewerbers muss vorgelegt werden
  • Prüfen, ob die Erwerbstätigkeit gestattet ist (hierzu ist ein Verweis auf dem Aufenthaltstitel enthalten oder auf einem Zusatzblatt dokumentiert)
  • Aufenthaltstitel muss aufbewahrt werden (elektronisch oder in Papierform)
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der/die Arbeitgeber/in der Ausländerbehörde dies innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis mitteilen, falls der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung erteilt wurde.
  • Die Integration ist für den weiteren Verlauf der Ausbildung sehr wichtig. Der Aufwand ist meist höher als bei der Einstellung von inländischen Auszubildenden oder Fachkräften. Die neuen Mitarbeiter:innen und Auszubildenden benötigen eine Bleibe, die Sprachhürden sind zu meistern und das Einleben in eine andere Kultur.

Projekte

  • Goethe

Das Goethe-Institut bietet in Kooperation mit dem DEHOGA Baden-Württemberg die Möglichkeit, Auszubildende aus Indonesien für das Gastgewerbe zu gewinnen. Mehr Infos zum Pilotprojekt

  • THAMM - Faire Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden aus Nordafrika für Ihr Unternehmen

Das Projekt THAMM wurde von dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Auftrag gegeben und wird von der GIZ und der ZAV gemeinsam umgesetzt. THAMM vermittelt Auszubildende und Fachkräfte aus Ägypten, Marokko und Tunesien - unter anderem aus dem HoGa Bereich - an Betriebe in Deutschland. Alle Informationen über das Projekt finden Interessierte hier.

DEHOGA-Mitglieder können hier einen Blick in den Fachkräftepool werfen.

Weitere Informationen zum Projekt finden Interessierte hier.

  • COMEX – Köche aus Mexico

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) wird ab diesem Jahr mexikanische Köche an Betriebe in Deutschland vermitteln.

Die mexikanischen Köche wurden an einer renommierten Schule in Mexico ausgebildet, sie verfügen über erste Berufserfahrungen und reisen mit Deutsch-Sprachniveau A2 ein.

Die ZAV koordiniert die Rekrutierung der Köche und unterstützt die Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl vor Ort. Das Verfahren zur Anerkennung wird von der ZAV angestoßen. Die Kosten für die Arbeitgeber betragen mindestens 6 000 Euro.

Durch einen Testlauf konnten im letzten Jahr erste Erfahrungen gesammelt werden. Mit „Comex 2.0“ wird das Projekt jetzt vergrößert und teilweise verändert. Rückmeldungen des DEHOGA und seiner beteiligten Mitgliedsbetriebe sind dabei eingeflossen.

Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

  • Mentorinnen-Programm

Das Mentorinnen-Programm für Migrantinnen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet Unterstützung auf dem Weg in ein erfolgreiches Arbeitsleben und erschließt gleichzeitig das Fachkräftepotential der Frauen für die Unternehmen im Land. Mehr erfahren

Vermittlungsunternehmen

Zur Rekrutierung von Auszubildenden und Fachkräften aus Drittstaaten besteht die Möglichkeit, private Vermittlungsunternehmen in Anspruch zu nehmen, die – je nach Leistungsumfang – die Rekrutierung und den Einreiseprozess für den Arbeitgeber übernehmen.

Einige Vermittlungsunternehmen, die sich auf die Rekrutierung von Auszubildenden und Fachkräften für das Gastgewerbe spezialisiert haben, finden Sie auf dieser Liste.

Bei dieser Liste handelt es sich um eine reine Aufzählung von Vermittlungsunternehmen und nicht um Empfehlungen. Die Unternehmen wurden vom DEHOGA nicht geprüft.

Sprachniveau

Das Sprachniveau wird vom Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) vorgegeben. Der GER beschreibt die verschiedenen Sprachniveaus anhand von gemeinsamen Kriterien, sodass die Sprachniveaus vergleichbar sind. Dieser Referenzrahmen ist in Europa anerkannt.

Die Sprachniveaus werden in sechs Stufen untergliedert (A 1, A 2, B 1, B 2, C 1, C 2). Die Sprachkompetenzen werden in der Globalskala des GER beschrieben. Je nach Aufenthaltstitel ist das Sprachniveau in der entsprechenden Stufe nachzuweisen.

Angehende Auszubildende, die ein Visum zum Zwecke der Ausbildung beantragen möchten, müssen in der Regel das Sprachniveau B1 nachweisen. Das Sprachniveau B 1 liegt nach dem GER vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Sprachenlerner:innen verstehen die Hauptinformationen, wenn es um vertraute Dinge wie Arbeit, Schule und Freizeit geht.
  • Situationen, die sich auf Reisen im deutschsprachigen Raum ergeben, können sprachlich bewältigt werden.
  • Die Sprachenlerner:innen können über Erfahrungen, Ereignisse und Ziele berichten.

Sprachkurse

Für das Gelingen der Ausbildung und den Berufsalltag sind nach der Einreise in Deutschland weitere Sprachkurse unerlässlich. Ein Deutschkurs kann vor und während der Ausbildung erfolgen. 

 

  • AsA Flex

Die Bundesagentur für Arbeit bietet im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA Flex) Unterstützungsangebote für Auszubildende oder Personen, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren. Das Unterstützungsangebot richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Daher kann auch ein berufsbezogener Sprachkurs als Maßnahme in Betracht kommen. Der DEHOGA empfiehlt die Inanspruchnahme von AsA Flex bei Auszubildenden, die Sprachförderung benötigen.

Kosten: keine

Voraussetzungen: Individueller Förderbedarf

Ansprechpartner: Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice, Tel. 08004555520

Weitere Informationen finden Interessierte hier.

 

  •  BAMF – Berufssprachkurse für Azubis

Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bietet Berufssprachkurse für Azubis an, die für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet sind. Der Sprachkurs findet zusätzlich zum Unterricht statt. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website vom BAMF.

Teilnahmeberechtigung: Der Antrag auf Teilnahmeberechtigung als Auszubildende/r ist erforderlich und an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Referat 83C

Wolframstr. 62

70191 Stuttgart

Dauer: Ein Berufsschuljahr (120 bis 150 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)

Kosten: grundsätzlich keine, ggf. Freistellung der Azubis zur Teilnahme am Sprachkurs. Weitere Informationen hier.   

Ort: Wurde der Antrag auf die Teilnahmeberechtigung genehmigt, erhalten die Antragsteller vom BAMF eine Liste mit möglichen Kursangeboten in der Region. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Kursträger vor Ort.

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Mitglieder die aktuellen Kursangebote in der Region. Bei dem Filter auf der linken Seite kann die Option „für Auszubildende geeignet“ gewählt werden.

Ansprechpartner für Baden-Württemberg: BAMF Hauptstandort Stuttgart: [email protected]

 

  •  Sprachkurse an den Berufsschulen

Teilweise werden an den Berufsschulen Sprachkurse neben dem Unterricht angeboten. Mitglieder sollten sich direkt an die Berufsschule wenden und dort nachfragen, ob ein Sprachkurs angeboten wird.

 

  •  BAMF-Berufssprachkurs für Erwerbstätige

Das BAMF bietet auch für Personen, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, und für Erwerbstätige Berufssprachkurse an.

Voraussetzungen:

- Die Sprachkenntnisse sind noch nicht ausreichend, um den Arbeitsalltag zu meistern.

- Integrationskurs absolviert

Kurse: Basiskurse (von B1 auf B2 und von B2 auf C1) und Spezialkurse

Kosten: Grundsätzlich keine. Bei einem Jahreseinkommen über 20.000 Euro ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 2,42 Euro pro Unterrichtseinheit zu leisten.

Ansprechpartner: BAMF Hauptstandort Stuttgart: [email protected]

Weitere Informationen erhalten Interessierte hier.

 

  •  VwV- Sprachkurse

Für Personen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an den BAMF-Sprachkursen nicht erfüllen, werden Sprachkurse in den Stadt- und Landkreisen angeboten. Zum Teil werden folgende Sprachkurse angeboten:

- Berufsbegleitende Deutschkurse für Erwerbstätige

- Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn

- Deutschkurse begleitend zu einer Einstiegsqualifizierung

Jeder Stadt- und Landkreis ist für die Organisation der Sprachkurse zuständig.

Ansprechpartner: Integrationsbeauftragte/r des Stadt- oder Landkreises.

Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Die Umsetzung der „EU-Massenzustrom-Richtlinie“ in Deutschland ermöglicht, dass sich Menschen, die aus der Ukraine flüchten, bis zu 90 Tage in der Bundesrepublik rechtmäßig aufhalten dürfen.

Zur Aufnahme einer Beschäftigung bedarf es allerdings eines Aufenthaltstitels, der bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist. Dieser Aufenthaltstitel muss den Passus enthalten, dass die Aufnahme einer Beschäftigung zulässig ist. Ohne eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis darf niemand beschäftigt werden. Die Beantragung des Aufenthaltstitel ist nun auch elektronisch möglich, vgl. Portal des Bundesinnenministeriums (mehrsprachig verfügbar).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise und Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hier zusammengefasst.

JobmineForUkrainians: Jobportal für Geflüchtete aus der Ukraine
Niedrigschwellig und kostenfrei ist beispielsweise das Angebot des Münsteraner Startups „Jobmine“. Auf der Jobmine-Seite können sich Arbeitgeber mit ihren Stellenangeboten und interessierte ukrainische Geflüchtete entsprechend registrieren und eintragen.

Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung

Personen, die die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, gelten als Fachkraft. Das bedeutet, dass sie bereits vor der letzten Prüfung einen neuen Antrag auf den Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen müssen. Der DEHOGA empfiehlt, sich rechtzeitig um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu bemühen, falls dieser erforderlich ist, oder bereits vor der letzten Prüfung online einen Antrag auf den Aufenthaltstitel als Fachkraft zu beantragen. Wenn der Antrag auf den neuen Aufenthaltstitel gestellt wird, bevor der Aufenthaltstitel als Auszubildender abgelaufen ist, so gilt mit der sogenannten Fiktionsbescheinigung der bisherige Aufenthaltstitel fort(geltend).

Achtung: Die Fiktionsbescheinigung erlaubt nur die Tätigkeit, wie sie in dem vorherigen Aufenthaltstitel auch zulässig war. Sollen Auszubildende im Anschluss an die Prüfung in Vollzeit arbeiten, so ist dies erst mit dem neuen Aufenthaltstitel möglich.

Der DEHOGA setzt sich dafür ein, dass die Weiterbeschäftigung in Vollzeit ohne zeitliche Verzögerung sofort nach der Ausbildung möglich ist. Mehr dazu lesen Sie in der Position Migration in die Ausbildung. Zumindest konnte erreicht werden, dass das Justizministerium einen Erlass veröffentlicht hat mit dem Inhalt, dass das Abschlusszeugnis nicht mehr abgewartet werden muss, sondern die Bestätigung durch den Betrieb ausreichend ist. Den Erlass finden Interessierte hier.

Mitarbeitende gewinnen und halten - gute Beispiele aus der Branche

Der Arbeit- und Fachkräftemangel ist spürbarer denn je und stellt das Gastgewerbe vor eine der größten Herausforderungen – und Gäste immer öfters vor verschlossene Türen und verringerte Angebote. Je mehr offene Stellen und je weniger Arbeits- und Fachkräfte auf dem Markt sind, desto mehr Entscheidungsspielraum haben die Arbeitnehmer:innen, bei wem sie arbeiten möchten. Nun sind die Arbeitgeber:innen gefordert, um Mitarbeiter:innen zu werben. In dieser DEHOGA-Serie stellen wir verschiedene Wege vor, wie dies gelingen kann.

Teil 1: Stellenanzeige

Teil 2: Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Teil 3: Social Media-Recruiting

Teil 4: 3-Minuten-Onlinebewerbung

Teil 5: 4-Tage-Woche

Neue Broschüre mit Tipps zum "Wohnen für Mitarbeitende"

Immer mehr Hoteliers und Gastronomen unterstützen ihre Mitarbeitenden beim Thema Wohnen. Für Unternehmen, die sich näher mit dem Thema Mitarbeiterwohnen auseinandersetzen wollen (bzw. müssen) kann eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Impulse liefern: Darin finden sich gute Beispiele (auch aus dem Gastgewerbe) sowie Infos zu Fördermöglichkeiten.

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„Make it in Germany!“: Muster-Willkommensmappe für ausländische Fachkräfte

Wie können Arbeitgeber ausländischen Fachkräften die Ankunft in Deutschland und den Start im Betrieb erleichtern? Die Willkommensmappe unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre neue Fachkraft in den Betrieb zu integrieren. Sie ist in deutscher, englischer und spanischer Sprache erhältlich und kann bei Bedarf mit Infos zum Betrieb ergänzt werden.

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Neue Broschüre mit Infos zum Job-Turbo

Die neue Info-Broschüre für Unternehmen mit dem Titel "Gemeinsam Zukunft gestalten – Arbeitsmarktchancen für geflüchtete Menschen"  von verschiedenen Bundesministerien, Spitzenverbänden der Wirtschaft, DGB, Bundesagentur für Arbeit und BAMF will den Job-Turbo vorantreiben. Das Ziel ist es, Geflüchtete besser in Arbeit zu bringen.

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Weitere Verbandsleistungen

Mit dem neuen Beratungsformat Fachkräfte gewinnen & binden – MIT-Menschen begeistern  kann die DEHOGA Beratung Impulse setzen und dabei unterstützen, sich als Arbeitgeber zu positionieren.

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Seminare an der DEHOGA Akademie können dazu beitragen, Mitarbeiter:innen weiterzuentwickeln und an den Betrieb zu binden.

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Als Tarifpartner übernimmt der DEHOGA Verantwortung für die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gaststättengewerbes auf dem Arbeitsmarkt.

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