DEHOGA fordert gesetzliche Klarstellung

BFH-Urteil sorgt für Verunsicherung bei Beherbergungsbetrieben

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Das Urteil könnte weitreichende negative Auswirkungen auf die Nachfolge in zahlreichen Familienbetrieben haben und sorgt entsprechend für Verunsicherung und Unmut in der Branche. Der DEHOGA Baden-Württemberg sieht hier dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Politik und hat sich in einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sogenannte „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sogenanntes „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist. Nun gab es eine aktuelle Entscheidung des BFH, die besagt, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat zudem ausgeführt, dass Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten ebenfalls nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind.

Das Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch beim DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen. In einem Brief an Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann macht der DEHOGA Baden-Württemberg seinen Standpunkt klar: "Eine nach der BFH-Entscheidung in Rede stehende erbschaftssteuerrechtliche Benachteiligung dieser Betriebe ist weder nachvollziehbar noch sachgerecht. Ein Hotelbetrieb ist mit einer Überlassung von Wohnungen wirtschaftlich und steuerlich nicht vergleichbar. Beherbergungsbetriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz. Deren Umsatz- und Renditeerzielung sind von vielen Faktoren und Risiken abhängig."

DEHOGA-Bewertung
Diese Einordnung ist auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).

Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall.

Es ist völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. Der DEHOGA erwartet Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Die Betriebe der Branche haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz! Die Politik ist gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen der Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Nur dann wird die Unternehmensnachfolge gelingen.

Der DEHOGA wird sich mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt. Der DEHOGA Bundesverband hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Und nicht nur der DEHOGA Baden-Württemberg hat sich an die Landesregierung gewandt, sondern auch die anderen DEHOGA-Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.