IHA informiert:

BGH urteilt zu Hotelstornierung in Zeiten eines Beherbergungsverbotes

Darf ein Hotel aufgrund eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots einen Gast nicht wie geplant aufnehmen, kann der Gast seine bereits gezahlten Übernachtungskosten zurückverlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit seinem Urteil vom 6. März 2024 auch für nicht stornierbare Tarife bestätigt.

Die BGH-Entscheidung ist aus juristischer Sicht keine Überraschung. Wer einen nicht stornierbaren Tarif bucht, verzichtet lediglich darauf, die Reise aus persönlichen Gründen frei stornieren zu können. Die Unmöglichkeit durch die Corona-Pandemie wird indes als allgemeines Lebensrisiko gewertet, das die Gesellschaft als Ganzes getroffen hat.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast sich daher nicht mit einer zeitlichen Verschiebung des Hotelaufenthaltes bzw. einem Gutschein als Ersatz für die Zahlung zufriedengeben.

Weitere Informationen auf der Website des Hotelverbands Deutschland (IHA).