Es wurden zwar einige Änderungen im Jugendschutzgesetz vorgenommen – diese betreffen aber nicht die Vorschriften, die sich auf die Gaststätten beziehen. Und da in Gaststätten nur ein Auszug des JuSchG ausgehängt werden muss, ist als einzige Änderung im Vergleich zur Version von 2021 das Datum zu sehen.
Achtung: Auch wenn es sich nur um eine winzige Änderung handelt, MUSS der Auszug erneuert und deutlich sichtbar und gut leserlich ausgehängt werden! Wird der Aushang nämlich nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ausgehängt, wird ein Bußgeld fällig.
Hier können DEHOGA-Mitglieder nach dem Login den neuen JuSchG-Aushang herunterladen.
DEHOGA fordert: Weniger Bürokratie für das Gastgewerbe
Die Erneuerung des Jugendschutzgesetzes ist nur ein Beispiel für die absurden Bürokratielasten in Deutschland, unter denen das Gastgewerbe zu leiden hat. Der DEHOGA fordert daher generell die Aushangpflicht des JuSchG zu streichen - in Zeiten, in denen Gesetze für jeden online abrufbar sind, sind solche Aushangpflichten nicht mehr angezeigt.
Außerdem hat der DEHOGA zusammengetragen, mit welchen unnötigen Bürokratielasten sich Gastgeber:innen noch befassen müssen, und der Politik und Verwaltung konkrete Lösungsansätze geliefert. Die Aufzählung der Bürokratielasten ist nicht abschließend und wird fortlaufend ergänzt.