In der Außer-Haus-Verpflegung

Kosten für die Bio-Zertifizierung werden gefördert

Wer Bio auf die Speisekarte schreiben möchte, muss sich zertifizieren lassen. Diese bedeutet weitere Kosten und noch mehr Bürokratie für die Betriebe. Dies hat der DEHOGA schon mehrfach kritisiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft  (BMEL) hat nun eine neue Förderung gestartet, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten. Ab sofort werden die Kosten für die Bio-Zertifizierung und der Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert.

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV)" können Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist (z.B. Restaurants, Kantinen, Catering-Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser), einen Antrag auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie ist am 3. Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Weitere Infos zur neuen Richtlinie zur Bio-Zertifizierung lesen Sie auf der Seite des BMEL.

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