Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV)" können Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist (z.B. Restaurants, Kantinen, Catering-Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser), einen Antrag auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie ist am 3. Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Weitere Infos zur neuen Richtlinie zur Bio-Zertifizierung lesen Sie auf der Seite des BMEL.