Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Meldepflicht für Hotelgesellschaften

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber bestimmter digitaler Plattformen eingeführt. Nach Informationen des Hotelverbands Deutschlands (IHA) betrifft dieses Gesetz auch Hotelgesellschaften. Der Hotelverband bietet dazu ein Merkblatt für DEHOGA-Mitglieder an.

Da der Gesetzestext und die Begriffsbestimmungen sehr allgemein gehalten sind, muss die vorliegende Definition von Plattformen nach § 3 Abs. 1 PStTG so verstanden werden, dass auch Hotelketten, Hotelkooperationen und Hotelfranchise-Unternehmen, die ihre Hotelzimmer und Leistungen über eine zentrale Webseite vertreiben, als Plattformen im Sinne des PStTG einzustufen und somit meldepflichtig sind.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat ein Kurzgutachten zu den möglichen Meldepflichten von Hotelgesellschaften nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bei der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegeben.

Das Merkblatt können DEHOGA-Mitglieder im Servicecenter herunterladen.

Am 01.01.2023 ist das PStTG in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Die Finanzbe­hörden sollen dazu einen besseren Zugang zu Informationen erlangen, die für eine gleich­mäßige und gesetzliche Besteuerung, insbesondere von Einkünften, die unter Verwendung digitaler Plattformen erzielt werden, erforderlich sind. 

Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2023 muss grundsätzlich bis zum 31.01.2024 elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen, jedoch besteht eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.03.2024.

Weitere Informationen zum Thema auf der Website des Hotelverbands Deutschland (IHA).