Ab 2025

Neuer Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft BGN

Für Unternehmen, deren Beschäftigte über die Berufsgenossenschaft BGN gesetzlich unfallversichert sind, gilt ab 1. Januar 2025 ein neuer Gefahrtarif. Die Gewerbegruppe 16 – Gaststätten und Beherbergungsunternehmen – hat dann eine niedrigere Gefahrklasse. Das bedeutet tendenziell einen niedrigeren Beitrag.

Bisher lag die Gefahrklasse bei 3,33. Ab 2025 hat die Branche eine Gefahrklasse von 2,94. 

Außerdem wurde in den Gefahrtarif eine neue Regelung für mobile Arbeit bei Veranlagung in der Büro-Gefahrklasse eingefügt. Darin wurde explizit festgelegt, dass es für eine Zuordnung zum Bürobereich nicht schädlich ist, wenn Aufgaben der internen Verwaltung nicht im Unternehmen, sondern im Homeoffice erbracht werden.

Den neuen Gefahrtarif gibt's hier.