Hohe Kosten drohen

Vorsicht bei der Verwendung von Medien ohne Lizenz

Aus aktuellem Anlass warnt der DEHOGA Baden-Württemberg davor, Bilder, Musik und Videos auf gewerblichen Plattformen zu veröffentlichen, soweit keine Lizenz dafür vorliegt. Eine solche nicht erlaubte gewerbliche Verwendung von Medien kann sehr teuer werden.

Gewerbliche Plattformen sind beispielsweise die betriebseigenen Social-Media-Kanäle (z.B. Instagram, Facebook) oder die Betriebs-Website.  

In einem aktuellen Fall hat ein Mitgliedsbetrieb ein Lied auf seinem gewerblich verwendeten Instagram-Profil verwendet, für das er keine Lizenz hat. Ein Rechtsanwalt hatte den Mitgliedsbetrieb rechtlich abgemahnt. Dieser hat die Sache aber einfach liegen lassen und nicht reagiert. Daraufhin beantragte der Rechtsanwalt einstweiligen Rechtschutz – das zuständige Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die es dem betroffenen Betrieb verbietet, das Lied erneut zu verwenden. Die Anwaltskanzlei bezifferte den Streitwert auf 15.000 €. Und nach dessen Höhe richten sich Anwalts- und Gerichtskosten. Auf den Betrieb werden also hohe Kosten zukommen. Denn auch wenn das Unternehmen Meta Lieder in seiner Musikbibliothek anbietet, sind diese ausschließlich für die persönliche und nicht für die kommerzielle Nutzung vorgesehen. Wer dagegen verstößt, muss im schlimmsten Fall mit einem Gerichtsverfahren und hohen Kosten rechnen. Manche Apps bieten extra lizenzfreie Musik an – diese darf auch auf gewerblichen Plattformen verwendet werden.

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