Weihnachtsgeschäft

Wie viel Feiertagszuschlag steht meinen Mitarbeitenden zu?

Das Weihnachtsgeschäft rückt näher. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Der DEHOGA Baden-Württemberg fasst zusammen, was Sie wissen müssen.

Sie haben zwei Möglichkeiten: entweder, Ihre Mitarbeitenden gleichen die Arbeitszeit an den Feiertagen durch besondere bezahlte freie Tage ("Guttage") aus, oder sie bekommen einen Feiertagszuschlag. In diesem Jahr beträgt der Zuschlag für den 25. und 26. Dezember 150 Prozent vom vereinbarten Lohn. Für 1. Januar 2025 gilt ein Zuschlag von 125 Prozent. Aushilfen, die ausschließlich an einem Feiertag beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Feiertagszuschlag.

Für Heiligabend gilt: Mitarbeitenden soll nach Möglichkeit ab 15 Uhr bezahlte Freizeit gewährt werden, Mitarbeitenden, die am 24. Dezember nach 16 Uhr mehr als vier Stunden arbeiten müssen, erhalten zusätzlich einen freien bezahlten Tag. Jugendliche dürfen am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr sowie am 25. und 31. Dezember ganztägig nicht beschäftigt werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie in diesem Merkblatt.

Fragen dazu? Wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle!