DEHOGA
Kreisstellen
Die Barrierefreiheitserklärung muss von betroffenen Unternehmen erstellt und auf der Website veröffentlicht werden. Das Muster dient nur zur Vorlage für individuelle Erklärungen. Beachten Sie auch unser Merkblatt. Dort lesen Sie, ob Sie betroffen sind.
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Bei fachlichen Fragen zu den Dokumenten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DEHOGA-Geschäftsstelle.
Zum Thema Login beachten Sie bitte den Kasten unten. Falls es Probleme mit dem Login gibt, wenden Sie sich bitte an den Mitgliederservice:
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