Auch diese Schreiben sind Betrug. Bereits seit längerem sind gefälschte Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“ im Umlauf.
Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Callcenter im Ausland. Auch die E-Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ist ein Täuschungsmanöver.
Deshalb warnt die BGN erneut: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.
Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten.
Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.